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FREISPRUCH FÜR AUFFORDERUNG ZUR BEFEHLSVERWEIGERUNG - LEIDER

30.03.2005 

 

Atomwaffen in Deutschland? Ist das nach dem Abzug der Pershing-2-Raketen und der Cruise-Missile-Marschflugkörper nicht lange vorbei? Nein, noch immer lagern die USA in Ramstein und Büchel einige Dutzend Atomsprengköpfe für den Einsatz mit Tornado-Kampfjets. In Büchel sollen die Flugzeuge sogar von Bundeswehr-Soldaten geflogen werden. Nur einige gewaltfreie Aktivisten erinnern uns gelegentlich daran, indem sie Zäune durchschneiden und Soldaten zur Befehlsverweigerung aufrufen.

Gestern wurden zwei Aktive, die wegen Aufforderung zu Straftaten angeklagt waren, beim Landgericht Koblenz freigesprochen. Doch die Aktivisten wissen: Für die Öffentlichkeitswirkung sind Verurteilungen besser. Als das Amtsgericht Cochem zwei Friedensfreunde ins Gefängnis stecken wollte, ohne auf deren juristische Argumente einzugehen, war die Empörung groß. Ein Freispruch wie gestern öffnet dagegen nicht einmal den Weg zum Bundesverfassungsgericht. Das sollte nach dem Willen der Aktivisten die Atomwaffen ächten, weil die strahlenden Sprengkörper zu große Opfer in der Zivilbevölkerung verursachen.

Nun sollte die juristische Strategie nicht zu ernst genommen werden. Bisher gingen fast alle Vorstöße der Friedensbewegung in Karlsruhe nach hinten los. Letztlich hat das Verfassungsgericht der Bundeswehr und der Regierung doch freie Hand gelassen - bei der Wehrpflicht, bei der Umwandlung der Nato in ein weltweit agierendes Bündnis und auch bei der Stationierung der Mittelstreckenraketen in den 80er-Jahren. Aber die juristische Debatte kann politische Diskussionen anstoßen. Die Zeit wäre günstig, die nukleare Erstschlagoption der Nato und die nukleare Teilhabe der Deutschen endlich in Frage zu stellen. Gegen al-Qaida sind Atomwaffen sinnlos. Und dass Nordkorea die Nato angreifen will, glaubt wohl nicht einmal George Bush. Leider kann man sich inzwischen sehr wohl vorstellen, dass die USA bald auch atomare Präventivkriege führen. Die Forderung nach atomarer Abrüstung ist daher kein Relikt der 80er, sondern unverändert aktuell. CHRISTIAN RATH

taz Nr. 7626 vom 30.3.2005, Seite 11, 46 Zeilen (Kommentar), CHRISTIAN RATH