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Rhein-Zeitung: Ostermarsch: Aktivisten müssen nicht zahlen

10.03.2011 

 In einem Artikel in der Rhein-Zeitung vom 10.3. 2011 berichtete Dieter Junker vom Verlauf der Verhandlung im Verwaltungsgericht Koblenz. Es ging um Verwaltungsgebühren in Höhe von 100 Euro. Diese hatte die Verbandsgemeinde Ulmen für die Genehmigung des von der GAAA veranstalteten Ostermarschs 2010 in Büchel erhoben. Wir hatten dagegen zunächst Widerspruch eingelegt, der vom Kreisrechtsausschuss abgewiesen worden war. Daraufhin reichten wir Klage ein mit der Begründung, dass die Anmeldung von Versammlungen grundsätzlich gebührenfrei zu sein hätte, da andernfalls Gruppen, die nicht über Geld verfügten, an ihrem Demonstrationsrecht gehindert würden. Die Gemeinde Ulmen argumentierte, sie sei angehalten, Gebühren zu erheben. Das bestätigte das Gericht, jedoch erklärte der Richter, es sei fraglich, ob 100 Euro „ermessensgerecht“ gewesen seien. Sein Vorschlag, die Parteien mögen sich in einem Vergleich einigen, wurde von beiden Seiten angenommen: Die Verbandsgemeinde Ulmen hebt ihre Gebührenfestsetzung auf, Kläger und Beklagte tragen ihre jeweiligen Prozesskosten.