Aufruf zum Protest mit Geldstrafe geahndet30.11.2001
Mit einem Strafbefehl über 3600 Mark hat das Amtsgericht Ludwigsburg den Aufruf der "Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen" (GAAA) geahndet, mit einer "Inspektion des Atomwaffenlagers Büchel" gegen die Stationierung von Atomwaffen auf deutschem Boden zu protestieren. GAAA-Geschäftsführer Roland Blach habe damit zum "Hausfriedensbruch" aufgefordert, urteilte der Richter, "da auch militärisches Gelände betreten werden sollte". In Büchel (Eifel) lagern Atomwaffen mit der hundertfachen Vernichtungskapazität der Hiroshima-Bombe. |