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Aufruf zum Protest mit Geldstrafe geahndet

30.11.2001 

 

Mit einem Strafbefehl über 3600 Mark hat das Amtsgericht Ludwigsburg den Aufruf der "Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen" (GAAA) geahndet, mit einer "Inspektion des Atomwaffenlagers Büchel" gegen die Stationierung von Atomwaffen auf deutschem Boden zu protestieren. GAAA-Geschäftsführer Roland Blach habe damit zum "Hausfriedensbruch" aufgefordert, urteilte der Richter, "da auch militärisches Gelände betreten werden sollte". In Büchel (Eifel) lagern Atomwaffen mit der hundertfachen Vernichtungskapazität der Hiroshima-Bombe.

Die ökumenische Aktion "Ohne Rüstung leben" zeigte sich über das Urteil empört. Während in Afghanistan straffrei Bomben auf Zivilisten geworfen würden, werde hier der Versuch kriminalisiert, auf die "völkerrechtswidrige Lagerung von Atomwaffen aufmerksam zu machen". Im September waren die GAAA-Räume in Kornwestheim polizeilich durchsucht und der Computer sowie Unterlagen beschlagnahmt worden. Blach legte noch am Donnerstag Einspruch gegen das Urteil ein.