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Zukünftiges

Seit Juni 2022 bis voraussichtlich Februar 2026 ist der Flugbetrieb in Büchel wegen Aufrüstungsarbeiten weitgehend eingestellt. 25 atomwaffenfähige Tornado-Kampfjets sind in den Fliegerhorst Nörvenich (NRW) verlegt worden. Die Atombomben bleiben in Büchel.  Laut einer Nachricht von "tag24.de" im Juni 2022 plant die Bundesluftwaffe, alle 35 F-35 des US-Herstellers Lockheed Martin, die im Rahmen des 100-Miliiarden-Euro-Sonderprogramms der Bundeswehr als Tornado-Nachfolgesystem gekauft werden sollen, nach Abschluss der Baumaßnahmen auf dem Fliegerhorst Büchel zu stationieren. Wenn der Bundestag zustimme, würden die ersten F-35 wohl 2027 in Büchel starten.Laut einem Artikel in der Rhein-Zeitung vom 13.6.2022 werden nach dem Ende der großen Baumaßnahmen noch kleinere bis mindestens 2028 folgen - der Flugbetrieb soll durch diese jedoch nicht weiter eingeschränkt werden. Insgesamt seien Ausgaben von 170 Millionen Euro veranschlagt. (Inzwischen ist von 1,1 Milliarden die Rede - siehe unten.) Der bereits neu gebaute 11,5 km lange Außenzaun habe pro Zaunkilometer mehr als 1 Million Euro gekostet. Er sei zum Schutz auch gegen AtomwaffengegnerInnen errichtet worden. Auch eine Interims-Landebahn wurde schon gebaut. Ein Artikel in "flugrevue.de" vom 8.5.2022 besagt, es müssten in der "Sanierungs"-Zeit "ein paar C-17 pro Jahr die Rollbahn in Büchel im Zusammenhang mit den dort gelagerten US-Atombomben benutzen (62nd Airlift Wing aus Tacoma/Washington, dem US-Geschwader, das als einziges Atombomben und deren Bauteile transportieren darf)." Laut einem Artikel in der Rhein-Zeitung vom 21.7.2022 sind die F-35A Lightning II breiter als die Tornados und passen nicht in bestehende Gebäude, es müssen also auch neue Shelter gebaut werden. Die Warnstufe am Fliegerhorst sei auf "Bravo" erhöht worden, man wolle "flexibler reagieren" können, habe der Kommodore des Geschwaders gesagt. Mit dem Kauf der F-35-Tarnkappenjets soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft deutsche PilotInnen den Abwurf von US-Atombomben üben können. Nunmehr scheint sicher, dass Deutschland für weitere Jahrzehnte an der Nuklearen Teilhabe festhalten und mit einem Atomwaffeneinsatz drohen wird - oder es wird zum Einsatz kommen. Laut einem Artikel in der Rhein-Zeitung vom 16.1.2023 hat Luftwaffeninspekteur Gerhartz gesagt, die neuen Shelter sollten "auf einem Areal Richtung Laubach entstehen". Dafür müsse man "Wälder wegnehmen". Und in der RZ vom 23.2.2023 hieß es, Geschwader-Kommodore Schneider habe gesagt, der Bund wolle "in den nächsten Jahren 1 Milliarde Euro" in den Fliegerhorst investieren, und es seien kürzlich 9,8 Hektar Wald gerodet worden, damit dort ein F-35-Camp errichtet werden kann. Am 2.8.2023 war in der Online-Ausgabe der Zeitung Trierischer Volksfreund zu lesen, der Fliegerhorst-Ausbau werde deutlich teurer als ursprünglich geplant; das Verteidigungsministerium rechne inzwischen mit Kosten von 1,1 Milliarden Euro. Also nicht 170 Millionen (siehe oben) und auch nicht später veranschlagte 260 Millionen, sondern mehr als vier Mal so viel. Als Grund für die enorme Kostenexplosion wurde genannt, bei den ersten Kalkulationen wäre die Entscheidung zum Kauf der 35 Tarnkappenbomber F-35 noch nicht gefallen gewesen, deshalb hätte man die zusätzlichen Kosten noch nicht ansetzen können. Im nordrhein-westfälischen Weeze baue der Rüstungskonzern Rheinmetall eine neue Produktionsanlage, in der ab 2025 Rumpfmittelteile für mindestens 400 F.35-Kampfjets gefertigt werden sollen, 35 davon für Deutschland. Beim Aschermittwochsempfang 2024 der Bundeswehr war zu hören, dass es von 2027 bis 2030 einen Parallelbetrieb mit Tornados und F-35 geben solle.

 

 

Weiteres siehe Menüpunkt "Termine"

 

 

 

Aus der jüngeren Vergangenheit

(Weiter zurück liegende Ereignisse sind im Menüpunkt "Chronik" zu finden)

 

29.11.2024: Gerd Büntzly aus der Haft entlassen

In einer Mail über die Listen "Büchel-Rechtshilfe" und "Büchel 8. Mai 2023" teilte Gerd mit, dass er am 27.11. nach 45 Tagen aus der JVA Bielefeld entlassen worden ist (siehe 23.9.24). Ende Oktober war er in den Offenen Vollzug in der Senner Str. 250 verlegt worden.

 

11.11.2024: Haftantrittsladung für Miriam Krämer

Über die Mailingliste "Büchel 8. Mai 2023" teilte Miriam mit, dass sie voraussichtlich am 4.12.2024 für 15 Tage in die JVA Schwäbisch Gmünd geht (siehe 27.6.2024).

 

27.10.2024: Ausweisungsverfügung Dennis DuVall ausgesetzt

(Siehe 20.9.2024) Dennis, in Sachsen lebender US-Bürger, der wegen Teilnahme an Büchel-Aktionen zwei Mail im Gefängnis war, sollte bis spätestens 31.10.2024 ausgereist sein, andernfalls werde er abgeschoben. Wie die GAAA--Koordinatorin mitteilte, ist der Termin 31.10. aufgehoben worden.

 

27.10.2024: Weitere "Büchel-Beschwerde" vom EGMR abgewiesen

Die GAAA-Koordinatorin teilte mit, dass mittlerweile auch die Beschwerde von John LaForge beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (siehe Chronik 9.6.2023) als unzulässig abgewiesen wurde. Bei John ging es um seine Verurteilung wegen Teilnahme an den Büchel-Go-Ins vom 15.7. und 6.8.2018.

 

16.10.2024: "Büchel-Beschwerden" vom EGMR abgewiesen

GAAA-Koordinatorin Marion Küpker teilte mit, dass die Beschwerde von ihr und Stefanie Augustin am 10.9.2024 als unzulässig abgewiesen wurde. Die beiden hatten die Beschwerde am 10.11.2021 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt, nachdem ihre Beschwerde gegen ihre Verurteilungen (wegen Teilnahme am Büchel-Go-In vom 15.7.2018) vom Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2021 ohne nähere Begründung abgewiesen worden war. Marion teilte außerdem mit, dass die ähnliche Beschwerde von Susan Crane, die diese im Sommer 2023 erhoben hatte (hier ging es um Teilnahme an sechs Büchel-Go-Ins in 2018 und 2019) von vorneherein vom EGMR abgewiesen worden war: wegen eines technischen Fehlers.

 

26.9.2024: Haftentlassung Susan van der Hijden

Nach 115 Tagen in zwei Gefängnissen in Rheinland-Pfalz wurde die Büchel-Aktivistin aus Amsterdam in Koblenz entlassen. (Siehe 30.7.24)

 

23.9.2024: Haftantrittsladung an G. Büntzly

Über seinen elektronischen "ungehorsam"-Rundbrief teilte Gerd mit, dass er am 14.10.24 für 45 Tage ins Gefängnis gehen werde: JVA Ummeln, Postfach 120203, 33632 Bielefeld. (Siehe 19.6. und 29.11.2024)

 

20.9.2024: Protestbriefe-Aktion wegen Ausweisungsverfügung gegen Dennis DuVall

(Siehe 3. und 29.7.2024.) Die GAAA-Koordinatorin bat um Unterstützung von Dennis durch Briefe an Minister Armin Schuster im Sächsischen Staatsministerium des Innern, 01095 Dresden. Auch hat sie um finanzielle Unterstützung von Dennis gebeten, weil dieser mit ca. 2.500 € Kosten für seine Anwältin rechnet. Spenden dürfen überwiesen werden auf das Konto der GAAA, IBAN DE57 4306 0967 8019 1512 00 mit dem Verwendungszweck "Rechtshilfe STOPP Ausweisung Dennis". (Siehe 27.10.2024)

 

26.8.2024: Spendenaufruf Johannes Wollbold

Johannes war am 16.5.2024 im Landgericht Koblenz wegen seiner Beteiligung am Büchel-Go-In vom 8.5.2023 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden. Er teilte nun mit, dass die Strafe zunächst über ein Soli-konto beglichen worden sei, und bat gleichzeitig um Spenden auf dieses Konto, damit in Zukunft ähnliche Aktionen des Zivilen Ungehorsams unterstützt werden können und zu ihnen motiviert werden kann: Konto Uwe Lutz-Scholten, IBAN DE64 5235 0005 0000 7696 87 bei der Sparkasse Waldeck-Frankenberg, Verwendungszweck „Beitrag Geldstrafe J. Wollbold wg. Büchel-Go-In 8.5.23“.

 

30.7.2024: Verlegung zweier Büchel-Aktivistinnen in ein anderes Gefängnis

Susan Crane und Susan van der Hijden (siehe 4.6.2024) wurden gemeinsam von der JVA Wöllstein/Rohrbach in den Offenen Vollzug der JVA Koblenz verlegt. (Siehe 26.9.24)

 

29.7.2024: Freikauf aus der JVA Bautzen

Nach 8 Tagen im  Gefängnis wurde Dennis DuVall vorzeitig entlassen. (Siehe 22.7.2024.) Eine anonyme Person oder mehrere hat/haben seine Restgeldstrafe bezahlt. Dennis hat das "angenommen", weil er es zu jenem Zeitpunkt als wichtiger ansah, sich zusammen mit einer Rechtsanwältin auf die Anhörung vorzubereiten, in der es um seine Ausweisung bis spätestens 31.10.2024 geht. (Siehe 3.7. und 20.9.2024.)

 

22.7.2024: Haftantritt von Dennis DuVall in der JVA Bautzen

Siehe 3.7.2024. Das Angebot, dass solidarische Menschen Geld zusammenlegen könnten, um seine Haftzeit zu verkürzen, hatte er abgelehnt: "Es ist eine Gewissensfrage, die ich mit vielen anderen US-amerikanischen, niederländischen und deutschen Büchel-Angeklagten teile, kein Geld an diejenigen zu zahlen, die bereitwillig Massenmordwaffen schützen, die auf dem NATO-Stützpunkt Büchel eingesetzt werden. (...) Ich fühle mich geehrt und bin dankbar für Menschen, die aus Solidarität Geld sammeln, um meinen Gefängnisaufenthalt zu verkürzen. Ich weiß, dass es eine uralte Zwickmühle ist, zum Widerstand auf der Straße beizutragen oder als Einzelkämpfer in den Fängen des Staates zu schmachten. Ich hoffe, dass meine Mahnwache hinter Gittern in irgendeiner Weise dazu beitragen wird, das Bewusstsein für die nuklearen Verbrechen zu schärfen, die hinter den Zäunen der 10-Milliarden-Dollar-Atombombenbasis in Büchel geplant werden." (SIehe 29.7.2024)

 

11.7.2024: Weitere Berufung im Landgericht Koblenz abgewiesen

Angeklagt war Elu Iskenius wegen Teilnahme am Büchel-Go-In vom 8.5.2023. In 1.Instanz war er deswegen am 13.5.2024 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden. Gegen das Urteil des Landgerichts legte er Revision ein.

 

 3.7.2024: Haftladung und Ausweisungsverfügung

Dennis DuVall teilte mit, dass er zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen in der JVA Bautzen bis spätestens 22.7.2024 geladen worden sei (siehe 22.1.2024) und außerdem eine Ausweisungsverfügung erhalten habe: Da er, ein in Sachsen lebender US-Bürger, "offenkundig" die deutsche Rechtsordnung nicht anerkenne, solle er bis spätestens 31.10.2024 Deutschland verlassen haben, andernfalls werde er abgeschoben. Gegen diese Verfügung hat er Widerspruch eingelegt. (Siehe 29.7.2024)

 

25. und 27.6.2024: Zwei weitere Berufungen im Landgericht Koblenz abgewiesen

Am 25. wurde mit Ria Makein und am 27. mit Miriam Krämer verhandelt wegen ihrer Teilnahme am Büchel-Go-In vom 8.5.2023. Da beide keine Revision einlegten, wurden ihre Geldstrafen von 60 bzw. 30 Tagessätzen rechtskräftig. (Siehe 8.1. + 4.3. + 11.11.2024).

 

19.6.2024: Eine weitere Geldstrafe rechtskräftig

Gerd teilte mit, dass er seine Berufung gegen die Verurteilung am 4.3.2024 zurückgezogen hat. Er plant, die Geldstrafe von 90 Tagessätzen nicht zu bezahlen, sondern durch eine demonstrative Ersatzfreiheitsstrafe zu tilgen. Nach einer Gesetzesänderung wird er wohl nicht zu 90 Tagen Haft, sondern zu 45 Tagen geladen werden. (Siehe 23.9.24)

 

4.6.2024: Gemeinsamer Haftantritt von Susan Crane und Susan van der Hijden

Beide traten ihre Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA Wöllstein-Rohrbach (nahe Bad Kreuznach) an, nachdem sie ihre Geldstrafen wegen Teilnahme an mehreren Go-In-Aktionen in Büchel nicht bezahlt hatten. Zu S. v. d. Hijden siehe 10.3.2024. Zu S. Crane siehe 3.3.2024. Anschrift: JVA Rohrbach, Peter-Caesar-Allee 1, 55597 Wöllstein. Es handelt sich um die 19. und 20. Inhaftierung von AktivistInnen wegen gewaltfreier Aktionen im Bücheler Atomwaffen-Stützpunkt - und um die 32. und 33. wegen Zivilen Ungehorsams im Stuttgarter EUCOM und in Büchel.

 

23.5.2024: Wieder eine Geldstrafe rechtskräftig

Johannes teilte mit, dass er sich entschieden habe, keine Revision wegen seiner Verurteilung (siehe 16.5.2024) einzulegen. Somit ist die Geldstrafe von 60 Tagessätzen wegen seiner Teilnahme am Büchel-Go-In vom 8.5.2023 rechtskräftig. Es ist dies vermutlich die 105. rechtskräftige Verurteilung in Strafverfahren (Ordnungswidrigkeits-Verfahren nicht gezählt) wegen Aktionen Zivilen Ungehorsams in oder wegen Büchel.

 

17.5.2024: Eine Geldstrafe wurde rechtskräftig

Lies Welker teilte mit, sie schaffe die Berufung "im Moment nicht". Somit wird ihre Geldstrafe von 60 Tagessätzen, die sie im Urteil des Amtsgerichts Cochem am 13.5.2024 erhielt, rechtskräftig.

 

16.5.2024: Berufung im Landgericht Koblenz verworfen

Johannes hatte das Rechtsmittel gegen seine Verurteilung am 8.1.2024 eingelegt. Das LG aber bestätigte seine Geldstrafe von 60 Tagessätzen. (Siehe 26.8.2024)

 

16.5.2024: Weitere Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

Lies Welker teilte mit, dass ihre am 21.9.2023 in Karlsruhe eingereichte Verfassungsbeschwerde (siehe 18.9.2023) wegen ihrer rechtskräftigen Verurteilung auf Grund ihrer Teilnahme am Büchel-Go-In vom 30.4.2019 nicht zur Entscheidung durch das BVerfG angenommen wurde.

 

13.5.2024: Weitere zwei Verurteilungen im Amtsgericht Cochem

In den beiden Verhandlungen mit Elu und Lies, die das AG vom 8.1. auf den 13.5. verlegt hatte, sind beide Angeklagten wegen ihrer Teilnahme am Go-In in den Bücheler Fliegerhorst am 8.5.2023 zu Geldstrafen von jeweils 60 Tagessätzen verurteilt worden. Beide Beschuldigte waren schon wegen anderer Go-In-Aktionen in Büchel vorbestraft, beide legten gegen ihre erneuten Verurteilungen Berufung ein. Elu hatte in seiner Einlassung vor Gericht geäußert: "(...) Ich selbst wurde schon von juristischer Seite als unbelehrbar tituliert. Ich nehme es gerne an in der Hinsicht, dass es geradezu meine bürgerliche Verpflichtung ist, mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln, hier mit meinem Körper, die Vernichtung des Lebens auf unserem Planeten durch einen möglichen Einsatz von Atomwaffen zu verhindern zu versuchen. (...) Von daher werden Sie mich und uns hier immer wieder sehen, solange dieses Unrecht und diese Gefahr bestehen bleibt und die Justiz nicht ausreichend ihre demokratische, rechtsstaatliche Wächterfunktion wahrnimmt. (...)". (Siehe 17.5. und 11.7.2024)

 

1.4.2024: Traditioneller Ostermarsch in Büchel

Laut Polizei nahmen am Ostermontag rund 200 Menschen teil, die vom Gewerbegebiet des Ortes zum Haupttor des Fliegerhorst marschierten, angeführt von einem Transparent "GIVE PEACE A  CHANCE". Neben dem Protest gegen die Atomwaffen-Lagerung wurden in diesem Jahr auch Forderungen nach einem Ende des Ukraine- und des Nahost-Kriegs erhoben.

 

10.3.2024: Kostenrechnung für Susan van der Hijden

Susan aus Amsterdam war wegen ihrer Teilnahme an den drei Büchel-Go-Ins vom 15.7.2018 sowie 14. und 16.7.2019 rechtskräftig zu mehreren Geldstrafen verurteilt worden, die vom Amtsgericht Cochem zu einer Gesamtstrafe von 115 Tagessätzen zusammengezogen worden sind. Jetzt hat sie mitgeteilt, dass sie von der Strafvollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft Koblenz) eine Kostenrechnung erhalten hat. Sie will die Strafe nicht bezahlen und rechnet nun mit der Ladung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe von 115 Tagen. Schon im November 2023 war ihr das Angebot gemacht worden, es könne für den Fall ihrer Inhaftierung eine Geldsammlung zwecks Freikauf aus dem Gefängnis organisiert werden. Darauf hatte sie geantwortet, sie brauche kein Geld, sie bevorzuge "für diese Sache den Knast". Siehe 4.6.2024.

 

4.3.2024: Zwei weitere Verurteilungen im Amtsgericht Cochem

Wegen des Büchel-Go-Ins vom 8.5.23 gab es zwei Verhandlungen,, die ursprünglich am 8.1.24 stattfinden sollten, dann aber verlegt wurden. Die Urteile lauteten auf Geldstrafen: 30 Tagessätze gegen Miriam und 90 Tagessätze gegen Gerd, der wegen früherer Büchel-Aktionen (18.7.17 und 30.4.19) bereits rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden war. Beide haben Berufungen eingelegt (siehe aber 19.6.24).

 

3.3.2024: Haftantritt geplant für 4. Juni 2024

Susan Crane aus Kalifornien teilte mit, dass sie vorhat, am 4.6. ihre Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Rohrbach, Peter-Caesar-Allee 1, 55597 Wöllstein (Rheinland/Pfalz, nahe Bad Kreuznach) anzutreten. Sie war wegen ihrer Teilnahme an den 6 Büchel-Go-Ins vom 15.7. und 6.8.2018 sowie 10.+14.+16.+22.7.2019 in einer Berufungsverhandlung im Landgericht Koblenz zu einer Gesamtgeldstrafe von 230 Tagessätzen verurteilt worden (siehe 20.9.2022). Ihr Revisionsantrag war vom OLG Koblenz abgewiesen worden (siehe 13.2.2023), womit die Verurteilung rechtskräftig geworden war. Danach ist ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen worden (siehe 20.3. und 26.5.2023), wogegen sie Beschwerde beim EGMR eingelegt hat (siehe 18.9.2023), über die noch nicht entschieden wurde. Die Ladung zum Haftantritt durch die Staatsanwaltschaft Koblenz beläuft sich auf 229 Tage (ein Tagessatz ist bereits abgegolten, da sie vom 27. auf den 28.7.2019 über Nacht in Polizeigewahrsam war.). Auf ein (bereits am 14.9.22 ausgesprochenes) Angebot eines möglichen Freikaufs aus dem Gefängnis ist Susan bisher nicht eingegangen. Am 13.4.23 wurde ihr die Postanschrift eines GAAA-Aktiven mitgeteilt, dem sie schreiben kann in dem Fall, dass sich während der Haft noch der Wunsch nach einem Freikauf bei ihr einstellen sollte. Siehe 4.6.2024.

 

22.1.2024: Rechtskräftige Verurteilung im Amtsgericht Cochem

In der Verhandlung wurde die bereits im Strafbefehl festgelegte Geldstrafe von 90 Tagessätzen (siehe 28.11.2023) bestätigt. Der Verurteilte legte kein Rechtsmittel ein und kündigte an, die Geldstrafe ersatzweise im Gefängnis tilgen zu wollen. (Siehe 3.7.2024)

 

8.1.2024: Zwei Verurteilungen im Amtsgericht Cochem

Von den sieben Verhandlungen, die ursprünglich für diesen Tag geplant waren (wegen des Büchel-Go-Ins vom 8.5.2023) haben zwei tatsächlich am 8.1. stattgefunden: Die beiden Angeklagten, sowohl Ria als auch Johannes, sind wegen "Hausfriedensbruchs" zu Geldstrafen von jeweils 60 Tagessätzen verurteilt worden. (Beide waren schon mal wegen des Go-Ins vom 30.4.2019 verurteilt worden.) Beide haben Berufung eingelegt (siehe 16.5. und 25.6.2024). Die Verhandlungen mit Miriam und Gerd sind auf Anträge dieser beiden Angeklagten verschoben worden: auf Montag, den 4.3.2024. Und ganz kurzfristig hat das Gericht dann auch noch die Verhandlungen mit Lies und Elu auf Montag, den 13. Mai verlegt. Die siebte Angeklagte hatte ja ihren Einspruch gegen einen Strafbefehl schon im alten Jahr zurückgezogen,so dass die Geldstrafe von 30 Tagessätzen rechtskräftig geworden ist (siehe Oktober/November 2023).