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Hier ist zu lesen:

 

I.) Inhaftierungen und Freikaufaktionen von 1998 bis 2019

 

II.) Knastinfo zur Haft von Martin Otto 2018

 

III.) Offener Brief zur Inhaftierung 2018 mit den Namen von 235 Unterzeichnenden

 

 

I.) Zwischen 1998 und 2019 hat es 14 Inhaftierungen wegen Teilnahme an GAAA-Aktionen gegeben (12 wegen Büchel und 2 wegen EUCOM) und eine weitere Inhaftierung wegen einer Büchel-Aktion von JunepA:

1. Hanna J. 10.-18.11.1998 in JVA Köln-Ossendorf (Ersatzfreiheitsstrafe wg. Büchel-Go-In 9.8.1997). Sie war zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt worden, hat davon 9 abgesessen, 8 hat eine unbekannte Person, 3 hat sie selbst bezahlt.

2. Rebecca K. 31.3.-4.4.2000 in JVA Bühl (Ersatzfreiheitsstrafe wg. Büchel-Go-In 20.4.1997).  Sie war zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt worden, hat davon 5 abgesessen und ist dann für die restlichen 15 Tage von mehr als 200 SympathisantInnen freigekauft worden.

3. Volker J. 15.-22.1.2001 in JVA Schwalmstadt (Ersatzfreiheitsstrafe wg. Büchel-Go-In 20.4.1997). Er war zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt worden, hat davon 8 abgesessen und ist dann für die restlichen 12 Tage von SympathisantInnen freigekauft worden.

4. Armin S. 19.-22.2.2001 in JVA Kehl (Ersatzfreiheitsstrafe wg. Büchel-Go-In 20.4.1997). Er war zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt worden, hat davon 4 abgesessen und ist dann für die restlichen 16 Tage von der Europaabgeordneten Ilka Schröder aus Berlin von Bündnis90/Die Grünen demonstrativ freigekauft worden. (Überschrift von Ilka Schröders Pressemitteilung: „Lieber Atomwaffen und Kernenergie bekämpfen als Tüten kleben“)

5. Martin O. 22.-28.8.2001 in JVA Limburg (Ersatzfreiheitsstrafe wg. 2 Büchel-Go-Ins vom 20.4.1997 und vom 7.8.1999). Er war zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, hat davon 3 abgearbeitet und 7 abgesessen und ist dann für die restlichen 20 Tage von 103 SympathisantInnen freigekauft worden. Bei der Geldsammlung für den Freikauf ist ein Überschuss von 274,71 DM entstanden, der der GAAA zugute kam.

6. Hanna J. 31.1.-27.2.2003 in JVA Willich II (4-Wochen-Freiheitsstrafe wg. Büchel-Go-In 7.4.2002)

7. Erika D. 7.5.-17.6.2003 in JVA Eisleben (6-Wochen-Freiheitsstrafe wg. Büchel-Go-In 7.4.2002)

8. Wolfgang S. 7.5.-1.7.2003 in JVA Rottenburg (8-Wochen-Freiheitsstrafe wg. 2 Büchel-Go-Ins vom 7.8.1999 und vom 7.4.2002). Eine Woche wurde ihm wegen des Todes seiner Mutter erlassen. Seine siebenwöchige Haft war die bisher längste, die wegen GAAA-Aktionen abgesessen wurde.

9. Martin O. 26.11.-3.12.2004 in JVA Gießen (Ersatzfreiheitsstrafe wg. Büchel-Go-In 23.5.2003).  Er war zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt worden, hat davon 5 abgearbeitet und 8 abgesessen und ist dann für die restlichen 7 Tage von 108 SympathisantInnen freigekauft worden. Dabei ist ein Überschuss von 221 € für den GAAA-Rechtshilfefonds entstanden.

10. Wolfgang S. 3.-29.8.2006 in JVA Rottenburg (2-Monate-Freiheitsstrafe wg. Aufrufs zur Befehlsverweigerung an Büchel-Soldaten am 8.6.2004. Vorzeitige Entlassung, weil einem Gnadengesuch des Cochemer Amtsrichters, der ihn zu der Strafe verurteilt hatte, stattgegeben wurde. Es waren nämlich andere, die wegen desselben Aufrufs in Cochem verurteilt worden waren, dann aber – im Gegensatz zu Wolfgang – durch höhere Instanzen gegangen waren, schließlich rechtskräfig freigesprochen worden. Das heißt, Wolfgang war 27 Tage im Gefängnis wegen einer Aktion, die von der Justiz letzlich als rechtmäßig gewertet wurde.

11. Hanna J. 5.-10.9.2007 in JVA Köln (Ersatzfreiheitsstrafe wg. EUCOM-Go-In 9.8.2005)

12. Martin O. 29.10.-4.11.2007 in JVA Frankfurt IV (Ersatzfreiheitsstrafe wg.EUCOM-Go-In 9.8.2005)

Hanna und Martin sind zu Geldstrafen von je 20 Tagessätzen verurteilt worden. Hanna hat von ihren Tagessätzen 5 abgesessen und wurde dann für die restlichen 15 Tage freigekauft. Martin hat von seinen Tagessätzen 8 abgearbeitet, dann 7 abgesessen und wurde dann für die restlichen 5 Tage freigekauft. Es hatte für Hanna und Martin sowie für Johannes M., der wegen derselben Aktion verurteilt worden war, dann aber nicht im Gefängnis war, eine gemeinsame Freikaufaktion von 360 SympathisantInnen gegeben. Obwohl dem Johannes aus diesem Freikauf-Fonds seine gesamte Geldstrafe erstattet wurde, ist ein Überschuss von 712 € entstanden, der der GAAA zugute kam.

13. Martin O. 19.-26.9.2018 in JVA  Gießen (Ersatzfreiheitsstrafe wegen Zaun-Aufschneidens in Büchel 9.8.2016). Er war zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen verurteilt worden, hatte davon 13 abgearbeitet und 7 abgesessen und ist dann für die restlichen 5 Tage von 259 SympathisantInnen freigekauft worden. Dabei ist ein Überschuss von 2.302,92 Euro entstanden, der der GAAA zugute kommt.

14. Clara T. 21.-28.3.2019 in JVA Hildesheim (Ersatzfreiheitsstrafe wegen Büchel-Go-In von JunepA 12.9.2016). Sie war zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden, 23 davon wurden von SympathisantInnen übernommen (bevor sie eingesperrt wurde, es war also keine Freikaufaktion), die restlichen 7 hat sie abgesessen.

15. Gerd B. 21.-30.6.2019 in JVA Bielefeld-Senne (Ersatzfreiheitsstrafe wegen Büchel-Go-In 18.7.2017). Er war zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen verurteilt worden, hat 10 davon abgesessen und ist für die restlichen 15 von SympathisantInnen freigekauft worden.

 

Außer den oben erwähnten 11 Freikäufen (für Hanna 1998 / für Rebecca 2000 / für Volker, Armin und Martin 2001 / für Martin 2004 / für Hanna, Martin und Johannes 2007 / für Martin 2018 / für Gerd 2019) gab es drei weitere ähnliche Aktionen:

a) Im Frühjahr 2009 gab es eine "Aktion Offener Brief /Freikaufaktionen", bei der 560 Euro „Strafvereitelungsgeld“ gesammelt wurden zur Unterstützung von fünf MitstreiterInnen aus Belgien: Kim N., David A., Bernard F., Tom C. und Joke B. Sie hatten wegen der Go-In-Aktion am 30.8.2008 in Büchel Strafbefehle erhalten. 42 der SpenderInnen bekundeten in dem am 8. Juli 2009 abgesandten Offenen Brief ihre Solidarität mit den Strafverfolgten. Diese zahlten ihre Geldstrafen, wurden also nicht aus Gefängnissen freigekauft, sondern bekamen das Geld aus dem „Strafvereitelungsfonds“ erstattet. 650 Euro kamen bei der Aktion zusammen, davon wurden 550 Euro an die belgische "Vredesactie" überwiesen. Der Überschuss von 100 Euro kam der GAAA zugute.

b) Im Dezember 2010 und Januar 2011 gab es eine "Aktion Offener Brief / Geldsammlung für Verurteilte“, bei der 2352,99 € „Strafvereitelungsgeld“ gesammelt wurden zur Unterstützung von sechs Aktiven, die wegen der Aktionen beim Sommercamp 2009 Strafbefehle erhalten hatten. 133 der SpenderInnen bekundeten in dem am 25. Januar 2011 abgesandten Offenen Brief ihre Solidarität mit den Strafverfolgten. Prominenteste Mitunterzeichnerin war Rockmusikerin Nina Hagen.

Zwei der sechs Aktiven, Matthias E. und Hans-Peter L., wurden wegen ihrer Teilnahme an der "Rosen-Go-In"-Aktion in Cochem-Brauheck wegen Hausfriedensbruchs zu Verwarnungen mit Strafvorbehalt verurteilt und mussten Geldbußen von 500 bzw. 300 € zahlen. Aus dem GAAA-Fonds erhielt der eine einen Zuschuss von 100 €, dem anderen wurde die gesamte Geldbuße von 300 € erstattet.

Zwei weitere der sechs Aktiven, Marion K. und Erwin E., waren im Amtsgericht Leonberg angeklagt wegen öffentlicher Aufforderung zum Hausfriedensbruch. Marion wurde „mangels Beweisen“ freigesprochen, Erwin jedoch wurde zu einer Geldstrafe von 450 € (30 Tagessätze) verurteilt. Freispruch und Geldstrafe wurden rechtskräftig. Der Verurteilte, dem es nicht möglich war, die Geldstrafe „abzuarbeiten“ oder „abzusitzen“, nahm das Angebot nicht an, sich die 450 € aus dem „Strafvereitelungsfonds“ der GAAA ersetzen zu lassen.

Die beiden letzten der sechs Aktiven, Christian M. und Toni S., waren wegen Hausfriedensbruchs bei der Go-In-Aktion in Büchel am 7.8.2009 angeklagt. Ihre Strafverfahren wurden im Amtsgericht Cochem eingestellt.

Aus dem Überschuss dieser "Aktion Offener Brief" wurde im März 2012 durch Überweisung von 15 Euro ein Tagessatz für eine Aktivistin übernommen, die wegen ihrer Blockade eines Bahn-Militärtransports (keine Aktion der GAAA) verurteilt worden war und eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten hatte. Weil viele Gruppen und Einzelpersonen Tagessätze übernahmen, konnte ihre Haft durch Freikauf von 90 auf 35 Tage verkürzt werden.

Somit wurden von den gesammelten 2352,99 Euro nur 400 Euro an zwei Verurteilte (plus 15 Euro an eine Aktivistin, die nicht wegen einer GAAA-Aktion inhaftiert war) ausgezahlt; der Überschuss kam der GAAA zugute.

c) Im Oktober 2019 startete Johannes W. eine Soli-Aktion, bei der er (halbe) Tagessätze seiner Geldstrafe "verkaufte". Er hatte einen Strafbefehl über 30 Tagessätze wegen Teilnahme am Büchel-Go-In vom 30.4.2019 rechtskräftig werden lassen. SympathisantInnen zahlten zu seinen Gunsten in die Landesjustizkasse Mainz ein; es blieb jedoch ein Restbetrag, den er selbst bezahlte.

 

 

II.) Knastinfo zur Haft von Martin Otto 2018, das er Anfang September 2018 verbreitete (seine 7tägige Haft dauerte dann allerdings nicht bis zum 25.9., sondern bis zum 26.9.2018):

Atomwaffengegner wird ins Gefängnis gesperrt –

und 259 Menschen kaufen ihn nach 7 Tagen frei

Martin Otto (Wetzlar)

im Gefängnis

vom 19.9. bis 25.9.2018

wegen einer Aktion des Gewaltfreien Widerstands

am Atomwaffen-Stützpunkt bei Büchel in der Südeifel

Am 9. August 2016, dem 71. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Nagasaki, habe  ich mit einem Bolzenschneider ein Loch in den Militärzaun des Bücheler Fliegerhorsts geschnitten. Es war eine Aktion des Zivilen Ungehorsams aus Protest gegen die Lagerung von US-Atombomben und gegen die Tatsache, dass dort im Rahmen der "nuklearen Teilhabe" Bundeswehrpiloten mit deutschen Tornado-Kampfbombern üben, wie sie im Ernstfall die amerikanischen Atombomben zu ihren Zielen zu fliegen haben. Meine Aktion war ein kleiner bescheidener Beitrag zur "Abrüstung von unten" am Abschlusstag der 20-Wochen-Aktionspräsenz von Atomwaffen-Gegner*Innen (Büchel, 26.3.–9.8.2016).

Die Aktion stellte zweifellos eine Sachbeschädigung dar. Aber sie war gewaltfrei, weil dabei niemandes körperliche Unversehrtheit gefährdet war. Ich habe mich wie geplant bereitwillig festnehmen lassen, um im Falle einer Anklage vor Gerichten erklären zu können, warum solche Aktionen – wie sie in Büchel schon häufiger stattgefunden haben – gerechtfertigt sind. Die nukleare Bedrohung ist in den Augen von Atomwaffen-Gegner*Innen ein Verbrechen gegen die Menschheit – und der gewaltfreie Widerstand dagegen sollte nicht bestraft werden, denn es gibt im Strafgesetzbuch den Paragraphen 34 (Rechtfertigender Notstand).

Tatsächlich bin ich angeklagt worden. Die Gerichtsinstanzen, die ich anschließend durchlaufen habe (Amtsgericht Cochem, Landgericht und Oberlandesgericht Koblenz) sind meinen Argumenten nicht gefolgt. (Meine Erklärung kann auf der Internetseite "gaaa.org" im Menüpunkt "Rede vor Gericht" nachgelesen werden.) Ich wurde zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen, ersatzweise 25 Tage Haft, verurteilt. Schon in den Gerichten habe ich erklärt, dass ich im Falle meiner Verurteilung zu einer Geldstrafe einen Teil der Strafe demonstrativ als "Mahnwache im Gefängnis" tilgen will. Das ist eine Fortsetzung des Zivilen Ungehorsams. Ich will die Geldstrafe (375 €) nicht in die Kasse des deutschen Staates zahlen, der die Lagerung von Atomwaffen auf seinem Gebiet und das Üben ihres Einsatzes gutheißt.

Von einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die rechtskräftige Verurteilung habe ich abgesehen, weil die deutsche Sektion der IALANA (International Association of Lawyers Against Nuclear Arms) eine Verfassungsbeschwerde als nicht aussichtsreich angesehen hat. In der Vergangenheit hat es bereits drei Mal solche Verfassungsbeschwerden gegeben, eingelegt von vieren meiner MitstreiterInnen, die Ende der 1990er Jahre ähnliche Sachbeschädigungen am Zaun des Bücheler Atomwaffenstützpunkts unternommen hatten, deswegen rechtskräftig verurteilt worden waren und ihre Strafen zum Teil in Gefängnissen verbüßt hatten. Die "nukleare Teilhabe" Deutschlands ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht, denn die Bundesrepublik hat sich im Atomwaffensperrvertrag dazu verpflichtet, auf jede unmittelbare und mittelbare Verfügungsgewalt über Atomwaffen zu verzichten. Das Bundesverfassungsgericht aber hat sich bei den  Verfassungsbeschwerden Ende der 1990er Jahre jedes Mal um eine Auseinandersetzung mit der juristischen Argumentation herumgedrückt und die Sachen am Ende mit unbegründeten Nichtannahmeentscheidungen abgeschlossen. Die völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und strafrechtlichen Argumente der Beschwerden sind vom Bundesverfassungsgericht nicht entkräftet worden. Inzwischen hat das BVerfG im Frühjahr 2018 außerdem erklärt, es werde die Beschwerde einer Frau, die 3,5 km vom Bücheler Atomwaffenstandort entfernt wohnt, nicht zur Entscheidung annehmen, weil ihre Verfassungsbeschwerde unzulässig sei.

Den ersten Teil meiner Strafe (13 Tagessätze) habe ich durch gemeinnützige unentgeltliche Arbeit getilgt. Den zweiten Teil will ich durch eine Ersatzfreiheitsstrafe tilgen, nämlich eine

siebentägige Mahnwache im Gefängnis

für eine atomwaffenfreie Welt

Um die gesamte Reststrafe zu tilgen, müsste ich zwölf Tage im Knast bleiben. Aber die letzten fünf Tage werden mir durch eine

demonstrative Freikaufaktion

erspart bleiben. Durch Zahlung von 75 € werde ich nach sieben Tagen entlassen. Zwar werden dann doch 75 € in die Staatskasse gehen, aber vorher wird der Staat ein Vielfaches davon für meine Unterbringung im Gefängnis ausgegeben haben. Die 75 € stammen aus einem Fonds, in den 259 Menschen insgesamt 2.377,92 € eingezahlt haben. Diese Menschen haben das Geld gespendet, um die Freikaufaktion zu ermöglichen, und sie haben sich damit einverstanden erklärt, dass der "Überschuss"  der Gruppe „Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen“ zugute kommt.

235 der 259 Spender*Innen stehen namentlich unter einem Offenen Brief, der kurz vor meinem Haftantritt an die Bundesregierung, an die US-Botschaft in Berlin und an Justizbehörden geschickt wird. In dem Brief wird appelliert, die Nuklearwaffen abzuschaffen („Atomwaffen abschaffen – bei uns anfangen!“) und die Strafverfolgung von Menschen zu beenden, die sich mit gewaltfreien Aktionen dafür einsetzen. 

Es ist das 24. Mal seit 1994,

dass jemand in ein deutsches Gefängnis gesperrt wird,

weil sie/er sich an Aktionen der Initiativen „EUCOMmunity“

und „Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen“ beteiligt hat

Vorher waren in den 1980er Jahren und zu Beginn der 1990er rund 200 Menschen in bundesdeutschen Gefängnissen, nachdem sie an Sitzblockaden aus Protest gegen die Aufrüstung mit Cruise Missiles und Pershing II-Atomraketen teilgenommen hatten.

Für mich ist es der achte Aufenthalt in einem Gefängnis. Vorher bin ich im Knast gewesen wegen mehrerer Blockaden von Atomwaffenlagern (1989), wegen Boykotts der Volkszählung (1990), wegen Aufrufs zu einer – nicht Menschen gefährdenden – Schienendemontage vor dem Atomkraftwerk Gundremmingen (1997) sowie wegen Go-In-Aktionen in die US-Atomwaffen-Einsatzzentrale EUCOM in Stuttgart (1999 und 2007) und in den Fliegerhorst Büchel (2001 und 2004).

Ins Gefängnis gehen als politische Aktion

Neben dem massenhaften Streik und dem massenhaften Boykott ist das Füllen und Überfüllen der Gefängnisse das wirksamste gewaltfreie Kampfmittel. Hier und heute erscheint der erfolgreiche Einsatz aller drei Kampfmittel utopisch. Die gesellschaftlichen Bedingungen sind offenbar nicht gegeben. Zu viele Bürger*Innen – auch aus den linken Protestbewegungen – haben es sich in unserer reichen Konsumgesellschaft allzu bequem gemacht. Der Vorteil des Kampfmittels „Überfüllen der Gefängnisse" ist jedoch, dass für einen politischen Erfolg wesentlich weniger Menschen benötigt würden als bei Streik oder Boykott.

Hundertausende sagen: „Was kann man denn als Einzelner schon tun?“ Es mag sein, dass eine Protestdemonstration von Hunderttausenden nicht viel bewirkt. Es mag auch sein, dass eine Reihe von Aktionen des Gewaltfreien Widerstands, an denen Zehntausende teilnehmen, nicht viel bewirkt. Aber wenn in unserem Staat mehrere tausend Leute bereit wären, durch Zivilen Ungehorsam die Gefängnisse zu überfüllen, dann würde das einen politischen Erfolg herbeiführen.

Ein Beispiel für einen solchen politischen Erfolg ist die Sit-In-Bewegung in den USA 1960/61. Mit Martin Luther King als Leitfigur erlebte diese US-Bürgerrechtsbewegung gegen die Rassentrennung ihre Höhepunkte.

An den gewaltlosen Besetzungen von „weißen“ Restaurants, „weißen“ Kinos, „weißen“ Supermärkten usw. nahmen 70.000 Menschen teil. 3600 ließen sich ins Gefängnis bringen und verbüßten ungerechte Bestrafungen. Sie folgten der Devise „Jail – no bail“ (Gefängnis ja – Kaution nein), d.h. sie verzichteten absichtlich darauf, aus den Knästen freigekauft zu werden. 191 Studenten und 58 Professoren verloren ihre Studien- bzw. Arbeitsplätze, weil sie sich an den Sit-Ins beteiligt hatten. Aber dieser Widerstand – vor allem die Bereitschaft der Schwarzen, die Gefängnisse zu füllen – führte bis Ende 1961 in mehreren hundert Städten und Kreisen zur Aufhebung von Rassenblockaden in Restaurants, Kinos usw.

Martin Luther King selbst ist rund 120 Mal verhaftet worden. Gandhi war in Indien etwa sechs Jahre in Haft, bis die Unabhängigkeit erkämpft war. Er pflegte seinen MitstreiterInnen, die wegen Zivilen Ungehorsams im Gefängnis waren, zu gratulieren. Damit wollte er sagen: Du bist auf dem richtigen Weg. Nur weiter so, denn der Weg zu Indiens Freiheit führt durch die Gefängnisse.

Heute haben wir das große Unrecht der nuklearen Abschreckungspolitik. Nach einer gewaltfreien Aktion gegen dieses Unrecht einen Gefängnisaufenthalt auf sich zu nehmen, hat nichts mit stiller Duldung oder gar „Märtyrertum“ zu tun, sondern eher mit zielstrebigem Erfolgsdenken auf einem Politikfeld, auf dem wir uns Spielereien nicht erlauben sollten. Es geht um Menschenmassen-Vernichtungswaffen.

Die Ladung ins Gefängnis bietet mir die günstige Gelegenheit, den folgenden Aufruf zu verbreiten:

Aufruf zur Beteiligung am Gewaltfreien Widerstand gegen die Atomwaffenpolitik

Liebe Leserin und lieber Leser dieses Knastinfos; beteilige dich an weiteren Aktionen für die Abschaffung aller Atomwaffen! Informationen dazu findest du zum Beispiel auf den Internetseiten "buechel-atombombenfrei.de" und "atomwaffenfrei.de". Es muss ja nicht gleich eine Aktion sein, die dich ins Gefängnis bringt. Aber natürlich dürfen es gerne Aktionen des Gewaltfreien Widerstands sein.

Gewaltfreien Widerstand zu leisten bedeutet, sich nicht auf das Demonstrieren und Appellieren und auf andere staatlich erlaubte Protesthandlungen zu beschränken, sondern in besonnener Art und Weise Verbote zu übertreten. Damit soll ein stärkerer politischer Druck auf die Verantwortlichen erzeugt werden, die sich in der Regel von Demonstrationen wenig beeindrucken lassen, auch nicht von solchen mit einer großen Zahl von Teilnehmer*Innen („Ihr demonstriert – wir regieren“). Bei unseren Aktionen soll keine körperliche Gewalt gegen Personen angewendet oder angedroht werden, auch und gerade dann nicht, wenn gegenüber den gewaltfreien Aktiven Gewalt angewendet wird.

Briefe in den Knast

Wer mir ins Gefängnis schreiben möchte, was sie/er von diesem Knastinfo hält, lege bitte eine Briefmarke zu 70 Cent für Rückporto bei. Aber bitte kein Geld beilegen und keine Pakete oder Päckchen schicken. Übrigens: Briefe, die nach Freitag, dem 21.9.2018 aufgegeben werden, werden mich wohl nicht mehr erreichen. Und Briefe, die vor Mittwoch, dem 19.9. aufgegeben werden, werden mich möglicherweise auch nicht erreichen.

Meine Anschrift im Gefängnis:
Martin Otto
JVA Gießen – Offener Vollzug –
Wolfgang-Mittermaier-Haus
Gutfleischstr. 2A
35390 Gießen

Schon gewusst? / Noch gewusst?

Mich kostet es in jeder Hinsicht weniger, die Strafe für Ungehorsam gegen den Staat anzunehmen, als wenn ich gehorchen würde. Im zweiten Fall käme ich mir ärmer vor. (...) Unter einer Regierung, die irgend jemanden unrechtmäßig einsperrt, ist das Gefängnis der angemessene Platz für einen gerechten Menschen. (Henry David Thoreau, 1817-1862, US-amerikanischer Steuerverweigerer, in seinem Essay von 1849 „Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat“)

Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat. (Mahatma Gandhi, 1869-1948, indischer gewaltfreier Revolutionär)

Wenn Ihr für Wahrheit und Gerechtigkeit Eure Stimme erhebt, werdet Ihr Spott und Hohn erfahren. Man wird Euch weltfremde Idealisten oder gefährliche Radikale schimpfen. Vielleicht werdet Ihr ins Gefängnis geworfen. Dann müsst Ihr Euren dortigen Aufenthalt als eine ehrenvolle Gunst betrachten. (Martin Luther King, 1929-1968, US-amerikanischer Pfarrer und Bürgerrechtler, in einer Predigt 1956)

Der Weg zu einer Welt ohne Waffen geht durch die Gefängnisse, das ist ähnlich wie bei Gandhi. Je mehr Menschen in den Gefängnissen sind, desto mehr wird die Aktion zum Politikum. (Wolfgang Sternstein, Friedensforscher und Pflugscharaktivist, 1983)

Für uns heißt “zivilen Ungehorsam leisten” genau dies: der Trägheit, Passivität, Verdrängung, Resignation der Bevölkerung einschließlich ihrer Friedensbewegung direkte gewaltfreie Aktionen entgegenzusetzen (...) Irgendwie scheint uns auch der Entschluß, zivilen Ungehorsam leisten zu wollen, fragwürdig, wenn er zu eng von vornherein mit der Bedingung verknüpft ist, daß millionen Gleichdenkender schon auf der Straße stehen. Wie wollen wir denn andere Menschen von der Notwendigkeit und vom Sinn des zivilen Ungehorsams überzeugen, wenn wir selbst nicht dazu bereit sind, ihn schon jetzt zu leisten? Wie wollen wir an der Perspektive arbeiten, eines Tages “die Gefängnisse zu überfüllen” (und das muß doch unsere Perspektive bleiben, welche anderen Perspektiven haben wir denn? Podiumsdiskussionen? Leserbriefe? ...), wenn wir selber nicht bereit sind, den ersten und zweiten Schritt in dieser Richtung zu gehen? (...) Radikalisierung ohne Isolierung. Glaubwürdigkeit ohne Märtyrertum. Perspektive ohne Illusion. (Volker Nick und Christoph Then von der Kampagne “Ziviler Ungehorsam bis zur Abrüstung”, 1985)

 

 

III.) Offener Brief zur Inhaftierung 2018 mit den Namen von 235 Unterzeichnenden

 

Zustellungsbevollmächtigt für Antwortschreiben:

Martin Otto, Frankenstr. 77, 35578 Wetzlar

 

OFFENER BRIEF                                                                                 im Frühjahr 2018

an die Bundeskanzlerin Frau Merkel

an den Bundesaußenminister Herrn Maas

an die Bundesjustizministerin Frau Barley

an die Bundesverteidigungsministerin Frau von der Leyen

an die Botschaft der USA in Berlin

an die Staatsanwaltschaft Koblenz (Aktenzeichen: 2010 Js 47729/16)

an das Amtsgericht Cochem (Aktenzeichen: 2010 Js 47729/16)

an das Landgericht Koblenz (Aktenzeichen: 7 Ns 2010 Js 47729/16)

an das Oberlandesgericht Koblenz (Geschäftsnummer: 1 OLG 4 Ss 99/17)

an das Bundesverfassungsgericht

 

Bevorstehende neuerliche Inhaftierung

wegen einer gewaltfreien Aktion des Zivilen Ungehorsams

am Atomwaffenstandort bei Büchel in der Südeifel

 

Seit 1990 sind mindestens 23 Mal Menschen in deutsche Gefängnisse gesperrt worden, weil sie sich an gewaltfreien Aktionen aus Protest gegen die Atomwaffenpolitik beteiligt haben. Diese Aktionen sind von den Initiativen „Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen“ und „EUCOMmunity“ veranstaltet worden.

Wegen einer solchen Aktion ist nun erneut ein Atomwaffengegner rechtskräftig verurteilt worden. Er hatte am Nagasaki-Gedenktag, 9.8.2016, den Militärzaun des Atomwaffenstützpunkts bei Büchel aufgeschnitten, sich dabei bereitwillig festnehmen lassen und seine Handlung als „kleinen bescheidenen Beitrag zur Abrüstung von unten“ bezeichnet.

 

Am 1.2.2017 (im Amtsgericht Cochem) und am 20.4.2017 (in der Berufungsverhandlung im Landgericht Koblenz) wurde er zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen, ersatzweise 25 Tage Haft, verurteilt. Der Revisionsantrag wurde am 13.7.2017 vom Oberlandesgericht Koblenz verworfen. Der Verurteilte hat angekündigt, einen Teil der Strafe als Ersatzfreiheitsstrafe zu tilgen, das heißt als demonstrative „Mahnwache hinter Gittern für eine atomwaffenfreie Welt“.

 

Zur Zeit laufen Strafprozesse gegen neun weitere AtomwaffengegnerInnen, die am 12.9.2016 bzw. am 18.7.2017 unerlaubt das Gelände des Atombombenstandorts Büchel betreten haben.

 

Wir, die Unterzeichnenden, appellieren an die AdressatInnen dieses Briefes:

 

Setzen Sie sich dafür ein,

 

  1. dass endlich auch Deutschland den am 7.7.2017 in der UNO beschlossenen Atomwaffen-Verbotsvertrag unterzeichnet

     

  2. dass alle Atomwaffen abgeschafft werden, als erstes die in Deutschland gelagerten Atom-

waffen der USA! ATOMWAFFEN ABSCHAFFEN – BEI UNS ANFANGEN!

 

  1. dass die Strafverfolgung von Menschen beendet wird, die mit gewaltfreien Aktionen des

Zivilen Ungehorsams (also Aktionen, bei denen in begrenztem Maße Verbote übertreten,

jedoch Leben und Gesundheit anderer nicht gefährdet werden) für die Abschaffung aller

Atomwaffen kämpfen!

 

  1. dass Menschen, die bereits wegen solcher Aktionen bestraft wurden, rehabilitiert und entschädigt werden!

 

Gleichzeitig mit diesem Appell leistet jede/r Unterzeichnende einen kleinen finanziellen Beitrag dazu, die Haftzeit des Verurteilten durch „Freikaufen“ zu verkürzen.

 

Dies ist ein Offener Brief, dessen Text mit den Namen der Unterzeichnenden auch an verschiedene Medien mit der Bitte um Veröffentlichung gesandt wird.

 

 

Die folgenden 235 Personen haben den obigen Offenen Brief unterzeichnet

(Darüber hinaus haben weitere 21 Personen und 3 Organisationen finanzielle Beiträge für den Freikauf geleistet, ohne den Offenen Brief unterschrieben zu haben)

 

Adickes, Johanna, Emden

Albrecht, Florian

Amici, Peter, Braunfels

Andruet, Mario, Saarwellingen

Andruet, Waltraud, Saarwellingen

Antoch, Robert, Düsseldorf

 

Bach-Bayram, Lee, Hohenahr

Backs, Susanne, Greifenstein

Barth, Walter, Völklingen

Baumann, Reinhold, Ellwangen

Baumgarten-Amici, Gertrud, Braunfels

Becker, Clemens, Lahnau

Dr. Becker, Peter, Lohfelden

Becker-Scharf, Brigitte, Greifenstein

Bieffert, Svea, Lüneburg

Blassl, Gislinde, Wetzlar

Bode, Katharina, Ellwangen

Böhne, Gela, Heidelberg

Bolz, Michael, Müncheberg

Bopp, Silvia M., Schwäbisch Gmünd

Brune, Mike, Schwäbisch Gmünd

Büntzly, Gerd, Herford

Burger, Felix, Stuttgart

Burger, Hans, Stuttgart

 

Conrad, Caroline, Völklingen

Conrad, Reiner, Mayen

 

Dahm, Claudia, Bad Münstereifel

Dahme, Wanda, Berlin

Dettloff, Ariane, Köln

Dietrich, Hartmut, Gießen

Dietz, Martin, Saarbrücken

Dietzel, Peter, Wetzlar

Dornheim, Brigitte, Sonneberg

Dzewas, Stefanie, Wetzlar

Dzewas, Uwe, Wetzlar

 

Ebeling, Michael, Hannover

Eckert-Hoßbach, Sigrid, Greifenstein

Eckhardt-Otto, Birgit, Hüttenberg

Eckstein, Johannes, Wetzlar

Eckstein, Verena, Wetzlar

Eisert, Helmut, Mainz

Engelhardt, Anne, Ingelfingen

Eulberg, Krista, Wetzlar

 

Fetköter, Ekke, Uelvesbüll

Fetköter, Hanna, Uelvesbüll

Fink-Krombach, Uwe, Hüttenberg

Fladrich-Strake, Sabine, Hütschenhausen

Frey, Doris, Riegelsberg

Fröhlich, Malte, Tangermünde

Fröhlich-Groddeck, Ingrid, Stendal

 

Gaede, Annemarie, Köl2

Gaede, Daniel, Weimar

Gaede, Gisela, Wetzlar

Gaede, Jakob, Köln

Gaede, Jan, Köln

Gaede, Johannes, Weimar

Gaede, Milena, Essen

Gehrtz, Gudrun, Kassel

Gemünd, Boris

Gewehr, Christina, Mainz

Gewehr, Harald, Mainz

Gissel, Cornelia, Greifenstein

Gissel, Dorothee, Greifenstein

Glahn, Erika, Bad Pyrmont

Glahn-Ejikeme, Leonie, Bad Pyrmont

Glund, Uwe, Schorndorf

Göbel, Bernd, Wetzlar

Göbel, Martina, Wetzlar

Göbel, Sophie, Gießen

Grobitzsch, Tanja, Weißenfels

Grohmann, Pia, Gießen

Guth, Theresia, Geisenheim

 

Dr. Hämer, Andreas, Großrosseln

Hämer, Waltraut, Großrosseln

Hagenhofer, Thomas, Saarbrücken

Hanselmann-Moser, Ursel, Ellwangen

Harms, Ruth, Herford

Hass, Heike, Gießen

Hass, Klaus, Gießen

Hause, Frank Joachim, Schwaig

Heil, Moritz, Lüneburg

Heintzmann, Marita, Scheemda (NL)

Heise, Ronja, Lüneburg

Herbelt, Aurelie, Pritzwalk

Herkt, Michael, Königsbronn

Hönicke, Karin, Ronnenberg

Hocke, Inga, Staufenberg

Holl, Michael, Schwäbisch Gmünd

Holl, Wolfgang, Ellwangen

Holtz, Peter, Wetzlar

Honold, Rochus, Aalen

Hoßbach, Jaro, Greifenstein

Hoßbach, Jürgen, Greifenstein

Huchting, Konrad, Emden

Hünninger, Gabriele, Schöffengrund

Hünninger, Stephan, Schöffengrund

Huober, Renate, Ellwangen

Huth, Svenja, Lüneburg

 

Immel, Rosi, Leun

 

Jaekel, Anne, Schöffengrund

Jaekel, Bodo, Schöffengrund

Jaskolski, Hanna, Erftstadt

Jung, Volker, Saarbrücken

 

Kassai, Heidi, Bingen

Keunecke, Berthold, Herford

Klasen, Annegret, Polch

Klein, Anna, Köln

Knauder, Gert, Wetzlar

Körsgen, Beate, Mainz

Kollmar, Karin, Wetzlar

Korth, Uwe, Leipzig

Krause-Blassl, Michael

Krauß-Ide, Ursa, Gießen

Kreie, Barbara, Schneverdingen

Kreie, Erwin, Schneverdingen

Krombach, Kornelia, Hüttenberg

Krüger, Hans-Peter, Bad Münstereifel

Krüger, Ulrike, Riegelsberg

Kümmel, Julia, Aalen

Kümpflein, Matthias, Ellwangen

Küpker, Marion, Hamburg

 

Lammers, H.-Udo, Moormerland

Laschke, Christin, Lüneburg

Leierseder, Sebastian, Wustrow

Lennert, Gernot, Mainz

Lerach, Stefan, Wetzlar

Loeffler, Gudrun, Unterschneidheim

Lovrekovic, Davorka, Hamburg

Luitjens, Kerstin, Winsen

Luu, Gisa, Frankfurt

 

Mader, Annegret, Schneverdingen

Mader, Ann-Kathrin, Lüneburg

Mader, Johannes, Lüneburg

Mader, Matthias, Berlin

Mader, Werner, Schneverdingen

Maul, Carmen, Erzhausen

Maul, Thomas, Erzhausen

Meinke, Inke, Garbsen

Meis, Astrid, Köln

Meiser, Lioba, Wetzlar

Meiser, Michael, Wetzlar

Mejuntke, Ingolf, Hinte

Michler, Bärbel, Wetzlar

Müller, Marcel, Solms

 

Nick, Volker, Mutlangen

Nürnberger, Anke, Köln

 

Örtl, Matthias, Leipzig

Orth, Carsten, Bokholt-Hanredder

Otto, Michael, Hüttenberg

 

Dr. Painke, Uwe, Böblingen

Petri, Klaus, Wetzlar

Petztgen, Monique, Bad Krozingen

Pilgram, Dorothee, Herford

Puchert, Insa, Lüneburg

 

Quartier, Andreas, Bad Krozingen

Quartier, Corinna, Bad Krozingen

Quartier, Jonas, Bad Krozingen

 

Radermacher, Ute, Marienheide

Recksiek, Horst, Bielefeld

Recksiek, Irene, Bielefeld

Reimers, Lutz, Herford

Reuter, Thomas, Brombachtal

Richter, Uwe, Wettenberg

Riesz, Ilona, Mainz

Röder, Gisela, Erzhausen

Röder, Jörn, Leun

Röder, Kurt, Erzhausen

Rodi, Barbara, Herford

Rodi, Lotte, Schwäbisch Gmünd

 

Schaefer, Maria, Wetzlar

Schäfer, Walter, Hohenahr

Dr. Scharf, Helmut, Greifenstein

Schilp, Rüdiger, Wiesbaden

Schilsky, Ingrid, Hamburg

Schimanski, Ilona, Stuttgart

Schleip, Torsten, Markkleeberg

Schlupp-Hauck, Schw. Gmünd

Schlupp-Wick, Brigitte, Schwäb. Gmünd

Schmaus, Christa, Mutlangen

Schmid, Rainer, Aalen

Scholle, Herbert, Löhne

Schramm, Hans-Günther, Nürnberg

Schreier, Christa, Gießen

Schütz, Stefanie, Wetzlar

Schultz, Angelika, Aalen

Schulz, Doortje, Solms

Schupp, Thomas, Dreieich

Schwang, Erika, Saarbrücken

Shiemann (?), ? , Aalen

Siering, Sascha, Wetzlar

Singe, Martin, Bonn

Soll, Anne, Lahnau

Soll, Bernhard, Lahnau

Dr. Soll, Daniel, Marburg

Somerville, Patrick, Hohenahr

Späh, Mari, Lorch

Späh, Paul, Lorch

Staude, Burkhard, Staufenberg

Staude, Ilse, Staufenberg

Sternstein, Wolfgang, Stuttgart

Dr. Steuer, Wolfgang, Trossingen

Steurer-Gissel, Bernhard, Greifenstein

Strahl, Johannes, Lüneburg

Strake, Michael, Hütschenhausen

Sünner, Michael, Köln

Syben, Sabrina, Gießen

 

Tandoi, Daniel, Schöffengrund

Tandoi, Diletta, Schöffengrund

Tempel, Katja, Meußließen

Tews, Christine, Wetzlar

Thielker, Johanna, Bad Salzuflen

Thome, Jasmin, Gambach

Thomm, Johannes, Nümbrecht

Treutler, Rainer, Wetzlar

Trinogga, Uwe, Wetzlar

Trost-Vanez, B., Bergisch-Gladbach

 

Urban, Doris, Stein

 

Verloh, Hannelore, Driedorf

Vogel, Beate, Hamburg

von der Recke, Ernst, Schöffengrund

von der Recke, Marie-Noelle, Schöffengrund

von Redecker, Eva, Pritzwalk

von Verschuer, Silvia, Schöffengrund

von Verschuer, Theodor, Schöffengrund

 

Walendy, Alexander, Wetzlar

Walny, Christa, Schöffengrund

Weide, Bärbel, Gießen

Wellner, Brigitte, Stuttgart

Wellner, Inéz, Heidelberg

Werner, Max, Lüneburg

Wilborn, Cornelia, Breitenhagen

Dr. Wilmers, Wilhelm, Wetzlar

Wolf, Katrin, Winsen

Wolf, Matthias, Winsen

Wülfing, Friedrich, Emden