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Gewaltfreie Aktion – Selbstverständnis

Wir halten Gewaltfreien Widerstand für legitim und geboten, da die Stationierung von Atomwaffen nach unserer Auffassung völkerrechtswidrig ist und ein Verbrechen gegen die Menschheit darstellt.

Bei unseren gewaltfreien Aktionen wollen wir keine körperliche Gewalt gegen Personen androhen oder anwenden, auch und gerade dann nicht, wenn uns gegenüber Gewalt angewendet wird.

Durch unsere AktionsteilnehmerInnen soll niemand festgehalten werden (es sei denn in persönlicher Notwehr oder Nothilfe) oder weggeschoben werden oder gar verletzt oder getötet werden. Wir wollen auch nicht demütigend, beleidigend oder hasserfüllt auftreten, sondern unser Gegenüber (PolizistInnen, SoldatInnen, GegnerInnen unserer Aktionen) achten, auch wenn wir massive Kritik an ihrer gesellschaftlichen Rolle und ihrem konkreten Verhalten haben.

Wenn wir den Schritt vom Protest zum Gewaltfreien Widerstand gehen, so bedeutet dies, dass wir uns nicht auf staatlich erlaubte Handlungen beschränken, sondern dass wir in besonnener Art und Weise gegen Gesetze, Verordnungen oder andere staatliche Maßnahmen verstoßen. Damit verfolgen wir einen entschiedeneren Weg zu dem Ziel, die Fortsetzung der Atomwaffen-Stationierung politisch undurchführbar zu machen.

Unter Zivilem Ungehorsam verstehen wir Aktionen des Gewaltfreien Widerstands, bei der wir nicht versuchen, einer möglichen Strafverfolgung aus dem Wege zu gehen. Vielfach provozieren wir sogar bewusst eine Strafverfolgung, um unseren Konflikt mit dem Staat zu dramatisieren und die juristischen Konsequenzen (z.B. Prozesse, Verurteilungen, Strafverbüßungen) zu weiterem spektakulären Protest gegen die Atomwaffenpolitik zu nutzen, so etwa durch Informieren der Medien und durch Appelle an die Verantwortlichen.

Wenn wir Zivilen Ungehorsam leisten, so heißt dies nicht, dass wir damit zugeben, rechtswidrig zu handeln. Wir begründen gegenüber der Justiz und der Öffentlichkeit, warum unsere begrenzten Regelverletzungen gerechtfertigt sind (beispielsweise durch den im Strafgesetzbuch verankerten Rechtfertigenden Notstand) und wir plädieren in der Regel auf Straffreiheit.