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Ausweisung eines Sicherheitsbereichs für die Patch-Barracks
Betretungs- und Versammlungsverbot für diesen Bereich

"Personen ohne Berechtigung wird es untersagt, sich im Sicherheitsbereich der Patch-Barracks, Stuttgart-Vaihingen aufzuhalten oder den Bereich zu betreten.(...)Innerhalb des Sicherheitsbereichs sind jegliche Versammlungen verboten.(...)Für den Fall, dass Sie sich unberechtigt im Sicherheitsbereich aufhalten, drohen wir Ihnen die Anwendung des unmittelbaren Zwangs durch den Polizeivollzugsdienst an. Dabei entstehende Kosten haben Sie zu tragen(...)

Verbotene Versammlungen innerhalb des Sicherheitsbereichs werden vom Polizeivollzugsdienst aufgelöst.(...)Nur durch die Anwendung unmittelbaren Zwangs gegen unberechtigte Personen, die sich....im Sicherheitsbereich aufhalten oder ihn zu betreten versuchen, kann die Sicherheit der Einrichtung ausreichend gewährleistet werden. Dies gilt auch für die Auflösung verbotener Versammlungen durch den Polizeivollzugsdienst.

(...)Wer sich unberechtigt innerhalb des Sicherheitsbereichs aufhält oder ihn zu betreten versucht, kann vom Polizeivollzugsdienst in Beseitigungsgewahrsam genommen werden. Dies gilt auch für Personen, die an einer verbotenen Versammlung teilnehmen und der Aufforderung des Polizeivollzugsdienstes, sich zu entfernen, nicht Folge leisten.

Aus der Begründung:

Am 11. September 2001 wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Serie von Terroranschlägen verübt, bei denen mehrere tausend Menschen ums Leben kamen. Der Präsident der Vereinigten Staaten hat eine Verfolgung und Bestrafung der Täter und aller Personen und Staaten angekündigt, die die Täter unterstützt haben. Dazu gehören auch militärische Sanktionen. Seit 7. Oktober 2001 greifen amerikanische und britische Verbände Ziele in Afghanistan an.

Die Patch-Barracks sind Sitz des Amerikanischen Oberbefehlshabers für Europa und werden deshalb als besonders gefährdetes Objekt eingestuft. Die Ausweisung des Sicherheitsbereichs ist erforderlich und geboten, um mögliche Gefährdungen für den Bereich der Patch-Barracks, insbesondere Bombenanschläge und andere unmittelbare Angriffe, zu verhindern.

Nur durch das verfügte Betretungs- und Aufenthaltsverbot ist es möglich, die Sicherheit der Einrichtung angesichts der angespannten Sicherheitslage ausreichend zu gewährleisten.(...)Die Sicherheit der Einrichtung erfordert zudem ein generelles Versammlungsverbot im unmittelbar angrenzenden Bereich.

Gez. Nastold -Amt für öffentliche Ordnung/Stuttgart 9. Oktober 2001

Redaktion: Dieser Sicherheitsbereich ist unbefristet erteilt worden. Nur durch intensive Verhandlungen mit der Polizei und dem Ordnungsamt konnte das Recht in diesem Bereich zu demonstrieren, zurück erkämpft werden.