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Verfahren gegen zwei Atomwaffengegner wiederaufgenommen

17.10.2003

Friedensaktivisten am 21. Oktober vor dem Amtsgericht Stuttgart Verfassungsbeschwerde zu Atomwaffen nicht angenommen

Stuttgart/Kornwestheim. Zwei Verfahren gegen Atomwaffengegner werden am kommenden Dienstag, 21. Oktober - 14 Uhr 15: Irene Breiter, Aarbergen; 15 Uhr: Stefan Mathijssen, Kiel - vor dem Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5 wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung wieder aufgenommen. Die Verfahren waren im September 2002 von Amtsrichter Siebert ausgesetzt worden, da er seine Entscheidung vom Ausgang der Verfassungsbeschwerde zu Atomwaffen von Dr. Erika Drees, Stendal und Dr. Wolfgang Sternstein, Stuttgart, abhängig machte.

"Erst auf telefonische Anfrage beim Bundesverfassungsgericht ist mir mitgeteilt worden, dass unsere Beschwerde nicht angenommen wurde" berichtet Dr. Sternstein. Ein offizielles Schreiben ist bis heute bei Anwalt Hemeyer, Tübingen nicht eingegangen. "Unsere Bemühungen, auf diesem Weg eine Änderung der deutschen Rechtsprechung zu Atomwaffen zu erreichen, erfahren durch diese Entscheidung einen schweren Rückschlag, durch den wir uns aber nicht entmutigen lassen.", meint Dr. Sternstein.

Irene Breiter und Stefan Mathijssen hatten sich am Ostermontag, 24. April 2000, an einer Entzäunungsaktion an der europäischen Kommandozentrale der USA, dem EUCOM bei Stuttgart, beteiligt. Mit dieser Aktion zivilen Ungehorsams hatten sie für den Abzug der amerikanischen Atomwaffen von deutschem Boden sowie die Ächtung aller Massenvernichtungswaffen weltweit protestiert. Vom EUCOM aus dirigiert die amerikanische Regierung u.a. die 66 im rheinland-pfälzischen Büchel und Ramstein gelagerten Atomwaffen.

"Die neue US-Atomwaffenstrategie, wonach Atomwaffen in Kriegen auch präventiv eingesetzt werden können, verdeutlicht die wachsende Gefahr eines Atomkrieges und wird einen neuen Rüstungswettlauf hervorrufen." mahnt Roland Blach, Sprecher der GAAA. "Den Protest dagegen werden wir in den kommenden zwei Jahren intensivieren und auf eine breitere Basis, national wie international stellen", so Blach weiter. "Dann muss sich auch die Rechtsprechung zu Atomwaffen ändern".