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Zwei Monate Strafhaft für die Verteilung eines Flugblatts

24.11.2004 

Ein Strafmaß von zwei Monaten Haft läßt eine schwerwiegende Straftat vermuten. Das Amtsgericht Cochem verurteilte jedoch gestern, am 23.11.2004, vier gewaltfreie Atomwaffengegner. Sie waren weder in ein Gelände eingedrungen, noch hatten sie einen Zaun zerschnitten. Vor dem Fliegerhorst Büchel hatten sie lediglich Flugblätter verteilt, in denen sie gemeinsam mit anderen UnterzeichnerInnen die Soldaten aufrufen, rechtswidrige Befehle zu verweigern.

Im Flugblatt und ausführlicher vor Gericht begründeten sie ihre Meinung, dass die in Büchel stationierten Atombomben völker- und grundgesetzwidrig sind. Sie beriefen sich auf Menschenrechte, auf das
Grundgesetz, auf humanitäres Völkerrecht, auf den Nichtverbreitungsvertrag über Atomwaffen, der auch eine mittelbare Teilhabe für Deutschland verbietet und zu wirksamen Maßnahmen zur Abrüstung verpflichtet. Sie verwiesen darauf, dass sie Soldaten vor drohenden Straftaten warnen wollten. Sie forderten, dass das Gericht bei einer Verurteilung zumindest prüfen müsse, ob denn die nukleare Teilhabe rechtmäßig sei. Und zu all dem stellten sie Beweisanträge.

Sie erinnerten an den Freispruch des Kammergerichts Berlin nach einer Serie von Prozessen wegen des Aufrufs zu Fahnenflucht und Befehlsverweigerung während des Nato-Krieges gegen Jugoslawien. Auch das Kammergericht ließ damals die Frage, ob der Krieg völkerrechtswidrig war, unbeantwortet. Es stellte jedoch fest, dass dies - wäre es für die Gerichtsentscheidung relevant - das Bundesverfassungsgericht entscheiden müsste. Die Gehorsamsverweigerung bei unverbindlichen Befehlen sei jedoch nicht rechtswidrig. Vor allem sei die in dem damaligen Aufruf zum Ausdruck kommende zugespitzte Meinung durch Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) gedeckt.

Ein borniertes Gericht, das schon die Anklageschrift nicht hätte zulassen dürfen, ließ alle Argumente an einer dicken Panzerwand abprallen, lehnte alle Beweisanträge ab und verurteilte zu hohen Strafen. Fest verwurzelt in einer preußisch-militaristischen Tradition, stand für Richter und Staatsanwältin wohl fest, dass Soldaten blind zu gehorchen und nicht selbst nachzudenken haben.

Der Richter verurteilte zu 45 (Hermann Theisen, Heidelberg) und zu 40
Tagessätzen (Martin Hans Otto, Wetzlar) und zu einem (Johanna Jskolski, Erftstadt) und zu zwei Monaten (Wolfgang Sternstein, Stuttgart) Haft.

Die Haftstrafen erhielten die beiden, die schon in der Vergangenheit
wegen Aktionen Zivilen Ungehorsams zu Haft verurteilt worden waren -
nicht zuletzt vom selben Amtsgericht. Alle Angeklagten legten
Rechtsmittel ein.