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| Atomwaffen-Gegner verteilen Aufrufe zur Befehlsverweigerung bei Protesten gegen Münchner Sicherheits
12.02.2005
Ist es eine Straftat, Soldaten aufzufordern, sich ans Völkerrecht zu halten?
Das Amtsgericht Cochem meint: ja. Es verurteilte zwei AtomwaffengegnerInnen, die vor dem Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel in der Eifel entsprechende Flugblätter (http://www.gaaa.org/aufruf-buechel.pdf) verteilt hatten, zu Haftstrafen von einem und zwei Monaten ohne Bewährung.
Atomwaffen-GegnerInnen wollen das skandalöse Urteil des Cochemer Amtsgerichts jetzt einer öffentlichen Prüfung unterstellen. Auf der Protestkundgebung gegen die Münchner Sicherheits-Konferenz
am Samstag, den 12. Februar 2005 um 12 Uhr auf dem Marienplatz in München
werden sie dazu aufrufen, die fraglichen Flugblätter in großer Zahl überall zu verteilen. Sollten Polizei und Justiz - wovon die Atomwaffen-Gegner ausgehen - keinen Anstoß am Verteilen der Flugblätter finden, so müsste auch das Cochemer Urteil revidiert werden. "Soldaten dazu aufzufordern, sich ans Völkerrecht zu halten, kann nicht verboten sein", sagt Atomwaffen-Gegnerin Rebecca Kleinheitz (29). Den Aufruf an die in Büchel stationierten Soldaten,
sich nicht am Einsatz völkerrechtswidriger Massenvernichtungswaffen zu
beteiligen, hatten auch Prominente wie Konstantin Wecker, Joseph Weizenbaum und Franz Alt mit unterzeichnet.
Rückfragen unter Tel. 0174-4448376 (Rebecca Kleinheitz)
Weitere Informationen über gewaltfreie Aktionen gegen Atomwaffen in
Deutschland unter www.gaaa.org.
Hintergrund:
Auf dem Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel in der Eifel sind nach neuen Angaben des Natural Resources Defence Council in New York mindestens 20 US-Atombomben gelagert. Ans Ziel gebracht und abgeworfen werden sollen sie im Ernstfall von den dort stationierten deutschen Bundeswehr-Tornados. Die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen sind nach einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag völkerrechtswidrig. Am Konzept der so genannten "nuklearen Teilhabe" hält die Bundesregierung dennoch fest.
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