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Das Landgericht Koblenz verhandelt darüber, ob ein Flugblatt die

24.03.2005 

Wegen der Verteilung eines Aufrufs an alle Bundeswehrsoldaten des Jagdbombergeschwaders 33 (Büchel)" (Rheinland-Pfalz) vor dem Fliegerhorst in Büchel werden sich zwei Atomwaffengegner am Dienstag, 29. März 2005, um 9.00 Uhr vor dem Landgericht Koblenz (Karmeliterstraße 14, Raum 48, Stock E) verteidigen. Das Amtsgericht Cochem verurteilte die MusikerinHanna Jaskolski (Erftstadt; 1 Monat Freiheitsstrafe) und den Sozialpädagogen Hermann Theisen (Heidelberg; 45 Tagessätze) - und zwei weitere Atomwaffengegner - im November 2004, weil sie mit dem Verteilen eines Flugblatts Bundeswehrsoldaten zur Begehung von Straftaten aufgefordert hätten.

In dem inkriminierten Aufruf wird gegen die völker- und grundgesetzwidrige nukleare Teilhabe der Bundeswehr" argumentiert. Gemäß dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 8. Juli 1996 und nach Artikel 2 Nichtverbreitungsvertrag sei die Stationierung von Atomwaffen und die Bereitstellung von Trägermitteln in der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtswidrig. Die nukleare Teilhabe" verstieße zudem gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2, Satz 1 GG), sei folglich verfassungswidrig. Die in Büchel stationierten Bundeswehrsoldaten werden aufgefordert, sich nicht an der Wartung, Instandhaltung, an Einsatzübung und Bereithaltung der Tornado-Kampfflugzeuge zu beteiligen, insoweit sie als Trägermittel dem Einsatz von Atombomben dienten. Sie werden darauf hingewiesen, dass sie als Soldaten an Völkerrecht und Grundgesetz gebunden sind und dem entgegenstehende Befehle nicht befolgen dürfen.

Das Amtsgericht Cochem ging weder der Frage nach, ob in Büchel Atomwaffen gelagert sind, die nukleare Abschreckung rechtswidrig ist und folglich Soldaten Befehle, die sie zur rechtswidrigen Teilhabe auffordern, verweigern dürfen. Noch prüfte es, ob eine solche Aussage mit den daraus folgenden Konsequenzen zumindest durch das Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt sei - wie das Kammergericht Berlin über einen Aufruf an Soldaten urteilte, sich nicht an dem rechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien zu beteiligen.

Fest verankert in preußisch-militaristischer Tradition urteilte Amtsrichter Johann, dass durch das Flugblatt eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" ausgehe. Eine eventuelle Befehlsverweigerung von Soldaten gefährde die Schlagkraft der Truppe". Die Aufforderung im Flugblatt, mit Kameraden über die Unrechtmäßigkeit der nuklearen Teilhabe zu sprechen, versteht er als Aufforderung zur Zusammenrottung", die zu einer effektiven und gefährlichen Gruppendynamik zur Begehung von Wehrstraftaten" führen könne.

gez. Roland Blach (GAAA) gez. Elke Steven (Grundrechtekomitee)

Komitee für Grundrechte und Demokratie, Aquinostr. 7-11, 50670 Köln
Telefon: 0221 - 972 69 -30, Telefax: 0221 - 972 69 -31, info@grundrechtekomitee.de, www.grundrechtekomitee.de
Elke Steven, 0177 - 7621303

Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen, Haußmannstr. 6, 70188 Stuttgart
Fon: 0711/2155112; Fax: 0711/2155214, gaaa@paritaet-bw.de
Roland Blach, 0177 - 2507286