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Grundgesetzes

Artikel 25 des Grundgesetzes besagt:

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Ein Beschluß des Internationalen Gerichtshofs wie der vom 8. Juli 1996 formuliert Völkerrecht – und damit verbindliches Bundesrecht. Verbindlich auch für die Bundesregierung ...

Die NATO hält sich immer noch die Möglichkeit offen, gegebenenfalls auch als erste Seite Kernwaffen einzusetzen. Die Regierung unterstützt diese Strategie. Kann das legal sein?

Wir haben die Regierung inzwischen mehrfach aufgefordert, den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland einzuleiten. Doch nichts ist geschehen.

Auch für uns Bürger entstehen durch den Artikel 25 des Grundgesetzes unmittelbar Rechte und Pflichten. Wir verstehen ihn so, daß Ziviler Ungehorsam dort Bürgerpflicht ist, wo die offiziellen Stellen nicht willens sind, dem Recht Geltung zu verschaffen.